Die Wappen der Provinzen, Stühle und Distrikte in Siebenbürgen

Die Wappen der vier alten Provinzen:

Hermannstadt
(Sieben Stühle)

Kronstadt

Mediasch und Schelk
(Zwei Stühle)

Nösen

Als Stephan I. (der Heilige) das System der karolingischen Grafschaften für das ungarische Königreich übernimmt, wird das ganze Land, und auch Siebenbürgen, in so genannte "Komitate" eingeteilt. Mittelpunkt sind königliche Burgen, die von Grafen (lateinisch: comes castri) befehligt werden.
In Siebenbürgen werden Anfang des 13. Jahrhunderts die Komitate Szolnok, Klausenburg, Weißenburg, Hunyad, Thorenburg und Kokelburg errichtet. Kennzeichen der Komitate sind die Gerichts- und Selbstverwaltung durch den Adel, vertreten durch einen 'Comes' und einen gewählten Stuhlsrichter. Der Weißenburger Comes nahm eine übergeordnete Position ein, denn er war zugleich Vizewoiwode - manchmal auch Woiwode Siebenbürgens.
Die privilegierten Gebiete der Sachsen und Szekler bildeten weitere Grafschaften. Der Szeklergraf war meist auch Woiwode von Siebenbürgen. Im 14. Jahrhundert bilden sich bei den Szeklern untergeordnete Selstverwaltungsgebiete, die so genannten "Stühle". Vom 15. Jahrhundert an bis 1876 bilden die Stühle Aranyosch, Csik, Marosch, Oderhellen, Sepsi, Kézdi und Orbai die Gemeinschaft der "Sieben Szeklerstühle".
Das sächsische Gebiet wurde in die Hermannstädter Provinz (von Broos bis Draas), sowie die Burzenländer, Mediascher und Nösner oder Bistritzer Provinz eingeteilt.

Die Wappen der Stühle und Distrikte:


Stadt und Stuhl
Hermannstadt


Stadt und Distrikt
Kronstadt


Stadt und Distrikt
Bistritz


Stadt und Stuhl
Mediasch


Stadt und Stuhl
Schäßburg


Stadt und Stuhl
Mühlbach


Schenker Stuhl



Leschkircher Stuhl



Reußmarkter Stuhl

Repser Stuhl

Brooser Stuhl
Schelker Stuhl

Unter Karl I. (Robert) von Anjou (1308-1342) fand eine Verwaltungsreform statt, bei der eine Neueinteilung der Komitate in Stühle und Distrikte vorgenommen wurde. Verwaltet wurde ein Stuhl oder Distrikt von einem durch den König aus dem Stuhl/Distrikt ernannten Königsgrafen und einem von der Stuhls- bzw. Distriktversammlung gewählten Richter.
Die Hermannstädter Provinz gliederte sich nun auf dem Gebiet der "Sieben Stühle" in den Hauptstuhl Hermannstadt und sieben Nebenstühle: Broos, Mühlbach, Reußmarkt, Leschkirch, (Groß)Schenk, Schäßburg und Reps.
Die Burzenländer und die Nösner Provinz wurden in Distrikte umgestaltet. Die Besonderheit der Distrikte bestand darin, dass ihr Gebiet stärker als in den Stühlen dem jeweiligen Vorort (also Kronstadt und Bistritz) untergeordnet waren.
Die Mediascher Provinz umfasste das Gebiet der "Zwei Stühle": Mediasch und Schelk. Bis 1402 standen diese unter der Hoheit des Szeklergrafen, dem gewählte Stuhlsrichter beigestellt wurden. Die Hoheit des Szeklergrafen umfasste auch den Nösner oder Bistritzer Distrikt bis 1366 und den Kronstädter Distrikt bis 1422.
Bis zum Beginn des 16. Jahrhunderts wurde Mediasch durch seine Entwicklung und Erhebung zur Stadt zum "Vorort" der "Zwei Stühle". Spätestens 1553 - durch Vertrag der Stadt mit den "Zwei Stühlen" - und der Bestätigung durch den König 1555 baute Mediasch seinen Vorrang aus, indem die Stadt sich den ständigen Sitz des Königsrichters und die Bevorrechtung bei dessen Wahl sicherte.
Die Gebietskörperschaften der ehemals deutschen Siedler schlossen sich in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts zur "Sächsischen Nationsuniversität" zusammen, die erst 1876 ganz aufgelöst wurde.


Quellen & Literatur

· Albert Arz von Straussenburg,  Beiträge zur siebenbürgischen Wappenkunde,  Siebenbürgisches
  Archiv 16, Köln/Wien 1981.

· Konrad Gündisch,  Siebenbürgen und die Siebenbürger Sachsen,  Studienbuchreihe  der  Stiftung
  Ostdeutscher Kulturrat, 8. Band, München 1998.