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Die 'Wappen' der drei ständischen Nationen Siebenbürgens



Von 'Wappen' der drei ständischen Nationen Siebenbürgens zu sprechen ist leicht irreführend, da jede der drei Nationen vielmehr ein entsprechendes Siegel verwaltete. Die Siegel wurden jedoch zunehmend zu Symbolen für die jeweilige Nation, so dass sich die Abbildungen als 'Wappen' im Bewußtsein der verschiedenen Volksgruppen mehr und mehr festsetzten.
Es mag vielleicht verwundern, dass die Rumänen in Siebenbürgen kein eigenes Wappen hatten. Dieser Umstand entspricht der rechtlichen Stellung der Rumänen, die bis 1848 nicht die gleichen Bürgerrechte wie die anderen drei Volksgruppen in Siebenbürgen besaßen. Sie konnten sich entsprechend nicht politisch organisieren und hatten so auch kein eigenes Siegel. Nur soweit sie zur frühen Militärgrenze gehörten, oder aber in bestimmten Sondergebieten ansässig waren, galten sie als persönlich frei.
Als ständische Nationen wurden in Siebenbürgen nur der ungarische Adel, die Sachsen als freie Bürger und Bauern, sowie die Szekler, die allesamt als adlig angesehen wurden, anerkannt.
Weitere in Siebenbürgen lebende Nationalitäten und Ethnien besaßen jeweils festgelegte Sonderrechte; dazu gehörten z.B. griechische Kaufleute, Türken, Bulgaren und Armenier. Die Zigeuner wurden in der Zeit Siebenbürgens als Fürstentum durch einen eigenen Woiwoden vertreten, der dem ungarischen Adel angehörte.
Juden durften sich vor 1848 nur in der Stadt Weißenburg (auch Karlsburg, rum.: Alba Iulia) dauerhaft niederlassen, wo sie auch je eine Synagoge für "deutsche" und "türkische" Juden mit einem gemeinsamen Rabbiner unterhalten durften. Volle Niederlassungsfreiheit wurde ihnen erst 1848 gewährt.


Fortsetzung folgt  .....


 
 
 
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